Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
2IP unterliegt der Verordnung (EU) 2019/2088 des europäischen Rates vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungs-Verordnung„), sowie der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission vom 06.04.2022 („Delegierte Verordnung“) und berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
Diese Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren bezieht sich auf den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31. Dezember 2024.